Sie wollen die LAG unterstützen?
Nach der Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) kann Mitglied werden: a) wer als ehrenamtliche Mitarbeiterin, ehrenamtlicher Mitarbeiter
(Bay VV § 154 1a, b)
an einer bayerischen Justizvollzugsanstalt
zugelassen ist. b) wer als natürliche Personen die Ziele der LAG e. V. ideell
oder materiell fördern will und c) Vereine, Verbände, Arbeitskreise und Gruppen, welche die im
§ 2 St VollzG genannten Ziele und Aufgaben unterstützen und
fördern.
In welchen Aufgabengebieten möchten Sie mitarbeiten? 1. Betreuungsaufgaben in einer der bayer. Justiz-
vollzugsanstalten 2. Mitarbeit im Verein (Vorstandstätigkeit) 3. Internet-Seite pflegen und das LAG-Info-Heft mit-
gestalten, 4. Werben neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 5. Moderation der Vor-Ort-Treffs 6. Systematische Aus- und Weiterbildung 7. Konsequente Öffentlichkeitsarbeit
Dieser Aufgabenkatalog ist sicher unvollständig und läßt
sich mit Ihrer Hilfe und Ihrer Kreativität sinnvoll erweitern!
Danke für Ihr Interesse.
Wir würden uns freuen, wenn Ihr Interesse in einem Engagement bei der LAG münden würde.
Bitte füllen Sie nebenstehende Beitrittserklärung aus.